Wer die Rechtslage über den Handel mit Hanfsamen genau ansehen möchte und wissen will, warum der Handel in Österreich legal ist:

Es gibt in Österreich eine Suchtgiftverordnung und im Anhang I findet man unter dem Punkt I.1.a. die Bestimmung, dass Cannabissamen, die nicht mit Blüten- oder Fruchtständen vermischt werden, ausdrücklich nicht als Suchtgift unter die Suchtgiftverordnung fallen.

Siehe dazu die gelb markierten Stellen auf Seite 25 der Suchtgiftverordnung.

Besitz, Erwerb und Handel mit Hanfsamen aller Art (auch von Saatgut, welches stark THC-haltige Pflanzen hervorbringen kann) ist in Österreich daher erlaubt.

Siehe dazu die gelb markierten Stellen am Ende des Juridicum-Artikels von Univ.Ass. Dr. Stefan Ebensperger, Universität Innsbruck